Operative Entfernung
störender Hautveränderungen


Kosmetisch störende Hautveränderungen sind für die Betroffenen mitunter sehr belastend. Mit häufig einfachen operativen Eingriffen in Lokalanästhesie lassen sich viele Probleme schnell lösen. Bei fehlender medizinischer Notwendigkeit stellen diese Eingriffe sog. Wunschleistungen oder individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) dar, die nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) privat und nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse abzurechnen sind.

Beispiele für derartige störende
gutartige Hautveränderungen sind:

Pendulierende Fibrome (sog. Stielwarzen)

Seborrhoische Keratosen (sog. Alterswarzen)

Hautfarbene dermale Nävi

Angiome (Blutschwämmchen)

Fibröse Nasenpapeln

Ferner bieten wir auch eine operative Korrektur ausgerissener Ohrlöcher/gespaltener Ohrläppchen an.
Gerne beraten wir Sie zu den Möglichkeiten und anfallenden Kosten!