Diagnostik und Therapie
In unserer Praxis diagnostizieren und therapieren wir beruflich bedingte oder verschlechterte Hauterkrankungen und definierte Berufskrankheiten. Beispiele hierfür sind diverse Handekzeme durch hautirritierende Berufsstoffe (z.B. Wasser, Detergentien, technische Flüssigkeiten, Okklusion unter Handschuhen), durch Kontaktallergien (z.B. Klebstoffe in der Zahntechnik, Gummi-Inhaltsstoffe bei Schutzhandschuhen, Konservierungsmittel in Kühlschmierstoffen) oder Kombinationen.
Vorbestehende Hautkrankheiten (wie Neurodermitis oder Schuppenflechte) können durch berufliche belastende Faktoren verschlechtert oder erneut ausgelöst werden. Verschiedene Formen von Hautkrebs (Plattenepithelkarzinome und deren Frühformen, die sog. aktinischen Keratosen) können durch eine wesentliche berufliche Sonnenexposition (z.B. als Dachdecker) ausgelöst werden.
Die Abklärung, Meldung (sog. Hautarztbericht, Berufskrankheitenanzeige / BK-Anzeige), Therapie und Prophylaxe erfolgen nicht zu Lasten der Krankenkasse, sondern zu Lasten des Unfallversicherungsträgers (meist sog. Berufsgenossenschaften). Dies hat für die Patientin/den Patienten im Bewilligungsfall verschiedene Vorteile (Wegfall der Rezeptgebühr, Kostenübernahme von speziellen Schulungsmaßnahmen, bessere Dokumentation des Krankheitsverlaufes im Begutachtungsfall etc.).
Zögern Sie nicht, uns diesbezüglich anzusprechen!
Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Berufsdermatologie. Als ehemaliger langjähriger oberärztlicher Leiter der Allergologie und Berufsdermatologie der Universitätshautklinik Bochum hat Dr. Freitag Hunderte von berufsdermatologischen Gutachten und Hautarztberichten erstattet bzw. supervidiert.